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Recht & Steuern

Notarkosten beim Immobilienkauf: Was kommt auf Sie zu?

Der Notar ist beim Immobilienkauf unverzichtbar. Erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und was der Notar macht.

Orhan Keserli

Orhan Keserli

Immobilienmakler (IHK), homefin GmbH · 3. Januar 2025 · 2 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die notarielle Beurkundung ist bei jedem Immobilienkauf in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Notarkosten betragen in der Regel ca. 1,5-2 % des Kaufpreises und sind gesetzlich im GNotKG geregelt.
  • Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten, dies ist jedoch Verhandlungssache.
  • Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro liegen die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bei ca. 4.100 Euro.

Warum brauche ich einen Notar?

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung bei jedem Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist ein neutraler Rechtsanwalt, der die Interessen beider Vertragsparteien schützt.

Was macht der Notar?

Vor der Beurkundung

  • Erstellt den Kaufvertragsentwurf
  • Prüft die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
  • Berücksichtigt besondere Vereinbarungen der Parteien
  • Stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

Bei der Beurkundung

  • Verliest den Kaufvertrag vollständig
  • Erklärt alle Klauseln und beantwortet Fragen
  • Beurkundet den Vertrag mit seiner Unterschrift
  • Beglaubigt die Unterschriften beider Parteien

Nach der Beurkundung

  • Beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Holt Löschungsbewilligungen für bestehende Belastungen ein
  • Überprüft die Zahlung der Grunderwerbsteuer
  • Veranlasst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Notarkosten sind gesetzlich im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt und nicht verhandelbar. Sie betragen in der Regel ca. 1,5-2% des Kaufpreises.

Aufschlüsselung der Kosten

Kostenartca. Anteil
Notargebühren1,0-1,5%
Grundbuchkosten0,5%
Gesamt1,5-2,0%

Beispielrechnung (Kaufpreis 350.000 €)

PositionKosten
Beurkundung Kaufvertragca. 1.600 €
Vollzug des Geschäftsca. 500 €
Betreuungsgebührca. 500 €
Grundbucheintragungca. 1.000 €
Auflassungsvormerkungca. 500 €
Gesamtca. 4.100 €

Wer zahlt die Notarkosten?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten. Dies ist allerdings Verhandlungssache und kann im Kaufvertrag anders geregelt werden.

Tipps zur Kostensenkung

  1. Grundschuld statt Hypothek: Grundschulden sind günstiger einzutragen und flexibler
  2. Grundschuld abtreten: Bei einer bestehenden Grundschuld kann diese an die neue Bank abgetreten werden
  3. Zeitnahe Abwicklung: Vermeiden Sie Verzögerungen, die zu zusätzlichen Kosten führen können

Fazit

Die Notarkosten sind ein fester Bestandteil jedes Immobilienkaufs und gesetzlich vorgeschrieben. Planen Sie ca. 1,5-2% des Kaufpreises ein und wählen Sie einen erfahrenen Notar, der den Prozess reibungslos abwickelt.

Orhan Keserli

Über den Autor

Orhan Keserli

Immobilienmakler (IHK) und Geschäftsführer der homefin GmbH in Monheim am Rhein. Bewertet, vermarktet und verhandelt persönlich, von der ersten Bewertung bis zur Übergabe.

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Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich einen Notar beim Immobilienkauf?

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung bei jedem Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist ein neutraler Rechtsanwalt, der die Interessen beider Vertragsparteien schützt, den Kaufvertrag erstellt und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst.

Kann ich die Notarkosten verhandeln?

Nein, die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und nicht verhandelbar. Sie betragen immer ca. 1,5-2 % des Kaufpreises, unabhängig davon, welchen Notar Sie wählen.

Wer bezahlt die Notarkosten. Käufer oder Verkäufer?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten. Dies ist allerdings Verhandlungssache und kann im Kaufvertrag auch anders geregelt werden. In der Praxis übernimmt fast immer der Käufer die Kosten.

Wie kann ich bei den Grundbuchkosten sparen?

Grundschulden sind günstiger einzutragen als Hypotheken und flexibler. Wenn bereits eine Grundschuld besteht, kann diese an die neue Bank abgetreten werden statt neu eingetragen zu werden. Zudem sollten Sie Verzögerungen vermeiden, die zu zusätzlichen Kosten führen können.

Orhan Keserli

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